Jobcenter geraten in Kritik:  Häufung von Rückforderungen bringt Leistungsbeziehende in finanzielle Not

Immer mehr Leistungsbeziehende in der Grundsicherung berichten über überraschende Rückforderungsbescheide ihrer Jobcenter. Betroffen sind häufig Menschen, die langfristig Bürgergeld beziehen und auf stabile, verlässliche Zahlungen angewiesen sind. Die Rückforderungen liegen nicht selten zwischen 100 und 300 Euro – Beträge, die für viele Betroffene existenzbedrohend sein können.

Nach Angaben von Sozialberatungsstellen häufen sich Fälle, in denen Jobcenter über Monate hinweg Leistungen auszahlen, die sich später als „zu hoch“ herausstellen sollen. Für die Betroffenen kommt dies meist völlig unerwartet. Sie erhalten Post mit der Aufforderung, den zu viel gezahlten Betrag innerhalb weniger Wochen zurückzuerstatten. Kritiker bemängeln: Für Laien sei es faktisch unmöglich, die komplizierten Berechnungen der Behörden nachzuvollziehen.

„Die Kontrolle liegt nicht beim Leistungsbeziehenden, sondern beim Jobcenter“, betonen Sozialrechtsexperten. Nach dem Sozialgesetzbuch seien Jobcenter verpflichtet, Bewilligungen sorgfältig zu prüfen und nur rechtmäßig zustehende Leistungen auszuzahlen. Eine Eigenkontrolle durch die Bürger sei nicht vorgesehen – und auch nicht realistisch. Wer auf dem Existenzminimum lebt, könne weder auf Rücklagen zurückgreifen noch Fehler der Behörde erkennen.

In einigen Regionen – insbesondere in Thüringen – berichten Betroffene verstärkt von derartigen Verfahren. Dort wurden mehrfach fehlerhafte Berechnungen bekannt, die zu hohen Rückforderungen führten. Ähnliche Fälle tauchen auch in anderen Bundesländern auf. Hinweise, Jobcenter seien privatisiert oder wirtschaftlich motiviert, weisen Arbeitsmarktpolitiker allerdings zurück: Jobcenter seien staatliche oder kommunale Behörden und unterlägen klaren gesetzlichen Vorgaben.

Brisant wird die Lage, wenn Rückforderungen mit Mahngebühren oder Zuschlägen versehen werden. Vor allem für Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld können solche Kosten schnell zu einer Schuldenfalle werden. Sozialverbände warnen vor schwerwiegenden Folgen wie negativen Schufa-Einträgen oder drohenden Inkassoverfahren, sollten Betroffene die geforderten Summen nicht begleichen können.

Rechtsberater raten Betroffenen, Rückforderungsbescheide nicht ungeprüft zu akzeptieren. In vielen Fällen sei ein Widerspruch erfolgreich – insbesondere dann, wenn die fehlerhafte Auszahlung ausschließlich auf behördliches Versäumnis zurückzuführen ist. Auch können unter bestimmten Umständen Ratenzahlungen oder sogar Erlasse beantragt werden.

Kritiker fordern nun eine bessere behördliche Kontrolle und mehr Transparenz. Die aktuelle Praxis gefährde das Vertrauen in die Grundsicherung, deren Ziel eigentlich sei, Menschen vor Armut und Überschuldung zu schützen.